Der Stadtelternrat Recklinghausen e.V. erreicht seine Ziele ...

  durch Mitwirkung an Entscheidungen von Gremien, Verwaltungen, Verbänden und Parteien, die die Vereinsziele betreffen.

  durch Aufbau eines lokalen, regionalen und überregionalen Informations- und Kooperationsnetzwerkes.

  durch Verbreitung der jeweils aktuellen Kenntnisse und Zugangsmöglichkeiten zu den Kompetenzfeldern des Vereins.

  durch zielgruppengerechte Information und Dokumentation.

  durch die Organisation und Durchführung von Veranstaltungen (z. B. Foren, Tagungen, Workshops, Seminaren, Ausstellungen etc.).

  durch die Einrichtung von Arbeitskreisen, die sich mit speziellen, die Vereinsziele betreffenden Themen beschäftigen (z.B. Kindertageseinrichtungen, Grundschulen, weiterführende Schulen, offene Jugendarbeit), die auch BürgerInnen offen stehen, die nicht Mitglieder des Vereins sind.

Vorstand

Der Vorstand des Stadtelternrats Recklinghausen e.V. besteht dem(der) Vorsitzenden, seinem (ihrem) Stellvertreter(in) und dem (der) Schatzmeister(in).

Er wird derzeit von folgenden Personen gebildet:

Vorsitzender:
  Dr. Stephan Gabel
  Wilhelm-Leuschner Str. 1a, 45665 Recklinghausen
  (Tel.: 02361-45051; E-mail: gabel(at)uni-muenster.de)

Stellvertrende Vorsitzender:
  Godehard Pötter
  Ortlohstr. 121, 45663 Recklinghausen
  (Tel.: 02361-988733; E-mail: Gode4Lissy(at)aol.com)

Schatzmeister:
  Ursula Böckner
  Marienstr. 75, 45663 Recklinghausen
  (Tel.: 02361-36316; E-mail: c-boeckner(at)versanet.de)


Arbeitskreise

Der Vorstand ruft zur Verwirklichung bestimmter Vereinsvorhaben zeitlich unbegrenzte oder projektbezogene Arbeitskreise ein.

Die Mitglieder dieser Arbeitskreise sind ehrenamtlich tätig. Die Mitgliedschaft im Arbeitskreis ist beitragsfrei.

Mitglieder eines Arbeitskreises sind nicht zur Mitgliedschaft im Stadtelternrat Recklinghausen e.V. verpflichtet.

Die Mitglieder der Arbeitskreise sind an die Beschlüsse des jeweiligen Arbeitskreises gebunden und erkennen sie die Satzung des Stadtelternrat Recklinghausen e.V. an.

Der jeweilige Arbeitskreis kann bei Bedarf aus seiner Mitte heraus einen Sprecher wählen und sich eine Geschäftsordnung geben. Die Geschäftsordnung bedarf der Zustimmung durch den Vorstand.

Derzeit gibt es folgende Arbeitskreise:

Arbeitskreis Kindertageseinrichtungen & Vorschulerziehung

Kreis junger Familien

Die Einrichtung der weiterer Arbeitskreise, z.B. zur offenen Jugendarbeit, ist geplant.

Der Stadtelternrat unterstützt und berät außerdem die Arbeitskreise der Schulpflegschaften der Grundschulen und der weiterführenden Schulen.